Teilverdrängung
Der Teilverdrängungsbohrpfahl gemäß DIN EN 1536 wird im Allgemeinen wie ein Bohrpfahl bemessen, wobei in bestimmten Baugrundverhältnissen durch den Verdichtungseffekt eine Erhöhung der Mantelreibungs- und Spitzenwiderstandswerte zulässig ist.
Bei der Pfahlherstellung wird ein Vortreibrohr erschütterungsfrei abgeteuft. Dieses Bohrrohr ist an seinem Fuß zunächst mit einer Stahlplatte verschlossen, welche später im Boden verbleibt. Nach Erreichen der Endtiefe werden der Bewehrungskorb und der Beton in das hohle Bohrrohr eingebracht. Anschließend wird das Rohr unter gleichgerichteter Drehung wieder gezogen. Die gusseiserne Pfahlspitze löst sich dabei und verbleibt als Pfahlfuß im Boden. Je nach durchörterter Bodenart entsteht ein deutlich reduzierter Bohrgutanfall gegenüber vollfördernden Bohrverfahren.